Der Verein schiesst nach den Reglementen des ehemaligen 30m-Verbandes und hält sich an das schweizerische Waffengesetz.

 

Schiessberechtigt sind alle ab 10. Altersjahr.

 

Die Sicherheit des Schützen, des Standpersonals und der Zuschauer verlangt Vorsicht und Sorgfalt bei der Handhabung von Feuerwaffen und deren Transport am/im Schiessstand. Selbstdisziplin ist eine Notwendigkeit für Alle. Wo Selbstdisziplin fehlt, ist es die Pflicht der Standaufsicht diese herzustellen und Pflicht der Schützen und Mannschaftsfunktionäre, die Wiederherstellung der Ordnung zu unterstützen.

 

Ein Funktionär des Schiessstandes (Vereinsvorstand) kann im Interesse der Sicherheit das Schiessen jederzeit einstellen. Schützen und Mannschaftsfunktionäre sind verpflichtet, jede Situation, die gefährlich erscheint oder einen Unfall verursachen könnte, der Standaufsicht oder einem Vereinsmitglied zu melden.

 

Wenn das Kommando „FEUER EINSTELLEN“ oder „ENTLADEN“ gegeben wird, müssen alle Schützen das Schiessen sofort einstellen, ihre Waffen entladen und mit geöffnetem Verschluss auf den Boden oder die Schiessbank legen. Das Schiessen darf erst wieder fortgesetzt werden, wenn erneut das Kommando „FEUER FREI“ gegeben wurde.

 

Jede Waffe ist als geladen zu betrachten, solange man sich nicht vom Gegenteil überzeugt hat. Waffen dürfen im Schiessstand nur ungeladen und mit geöffnetem Verschluss herumgetragen oder abgestellt werden. Vorschriftswidrig im

Stand abgestellte Waffen werden von der Standaufsicht in Verwahrung genommen. Waffen sind nach dem Schiessen so zu entladen, dass sich kein Schuss mehr im Sportgerät befindet. Die Waffe darf erst geladen werden, wenn die Schiessstellung eingenommen worden ist. 

 

HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Es sind sämtliche Vereinsmitglieder, Helfer während der Dauer eines Anlasses, alle Schützen, Warner sowie alle Funktionäre gegen Haftpflichtfälle versichert.

Diese Versicherung gilt nicht für Unfälle. Für die Unfallversicherung ist jeder selbst besorgt. Diese sind in der Regel durch die SUVA oder bei Kindern oder Personen ohne Arbeitsstelle durch die Krankenkasse abgedeckt.

 

Die vollständigen Reglemente können beim Vorstand angefordert werden.